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Meyer Werner
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Nicht dienstliche R-Briefe (zuschlagspflichtig)

Begonnen von Feldpost-Admin, 11. Januar 2008, 04:05:38

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Feldpost-Admin

Einschreibebrief, die von Wehrmachtsangehörigen bei dem Ã,,mtern der Reichspost eingeliefert und an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift oder an Zivilpersonen im Reich gerichtet waren, ebenso von Zivilpersonen an Wehrmachtsangehörige mit offener Anschrift, genossen nicht die Gebührenvergünstigung der Feldpostsendungen. Sie mußten mit Brief- und Einschreibgebühr freigemacht werden.

In den Feldpostamtsblättern wird öfters darauf hingewiesen, daß von Postbeamten solche Sendungen, nur mit Einschreibgebühr freigemacht, verbotswidrig angenommen würden. Sie kommen also echt gelaufen vor und werden daher hier bewertet.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
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