Telegramme von Dienststellen der Wehrmacht mit offener Anschrift nach Orten, die von der DRP versorgt wurden, sowie Telegramme an Soldaten mit offener Anschrift (aus der Heimat), sind Telegramme des zivilen Postdienstes und berühren demzufolge die Feldpost nicht.
Quelle:"Handbuch-Katalog Deutsche Feldpost 1937-1945"