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Straßenbahnpost Hamburg

Begonnen von Feldpostmeister_at, 10. Juli 2010, 20:35:49

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leger_de

Hallo Bodo35,
auch so, da haben wir uns ja gegenseitig etwas falsch verstanden.
Ich gehe eben davon aus, dass die 5 Rpf als Straßenbahn-Zusatzporto gedacht waren.
Das wäre für mich absolut naheliegend (beim Absendeort Hamburg vor Juli 1943). Irrtum natürlich möglich ;-)
Beste Grüße
Leger_de
Sammle alles zum Thema Feldpost 1939-45 inkl. Vor- und Nachläufer / Speziell Thematiken Afrika, Feldpost-Auslandsbriefverkehr, Ausländer in deutschen Diensten, Sonder-Waffen (Kleinkampf-Verbände, V-Waffen u.ä.)

leger_de

Ich habe hier noch ein Beispiel gefunden. Der erste Beleg vom 10.11.42 wurde nachweislich durch die Straßenbahnpost befördert.
Er trägt neben der Zusatzfrankatur (wie so oft mit 6 RPf, da keine 5 Rpf-Marken zur Hand) den Stempel"Hamburg-Strassenbahn".
Ein weiterer Brief via Luftfeldpost vom 19.11.42 wurde mit der Zusatzfrankatur vom 5 Rpf für die Strassenbahnbeförderung versehen, trägt aber nicht den entsprechender Stempel, der das eindeutig belegen könnte. Beide sind an die FP-Nr 02689 = Funk-Schnellschreib-Trupp (Morse) 3 gerichtet.
Das 5 Rpf- Zusatzporto ist mir im Hinblick auf Feldpost nur für Luftpost oder Strassenbahnpost bekannt. Im Bezug auf Hamburg würde ich zur Strassenbahnpost tendieren.
Beste Grüße
Leger_de
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frank9961

ich denke das strassenbahnpost nur post mit dem jeweiligen stempel ist.
ansonsten wäre mien brief ja auch an der strassenbahn aufgeliefert worden. an der strassenbahn ar hinten aussen am waggon ein briefkasten angebracht. dort konnte man die post einwerfen. und anschliessen d wurde sie mit dem bekannten stempel hamburg strassenbahn entwertet.
Hamburg hatte ja auch einen flughafen, und der war ja auch wie prag oder andere (riga) für den luftpostverkehr ferigegeben.
gruss frank
Ich sammle Luftfeldpost aus Russland 1942-45 und auch die geflogene Kesselpost aus Russland. Spezialgebiet Kurland.

leger_de

Hallo frank9961,
auch bei Deinem Beleg würde ich grundsätzlich die Möglichkeit einer Beförderung via Strassenbahn in Betracht ziehen.
Schau Dir bitte einmal folgende Seite an: http://www.schaumburgerpostgeschichte.de/tram-post-of-hamburg.html
Dann wirst Du feststellen, dass durchaus nicht nur der Stempel "Strassenbahnpost" auf diese Art der Beförderung hinweist.
Ich werde mir mal die Sonderveröffentlichung vom Harburger BSV zu diesem Thema besorgen. Vielleicht ist da noch etwas zu finden.
Beste Grüße
Leger_de
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Bodo35

#19
Der Link ist sehr interessant. Danke dafür!!! Dennoch halte ich alle Briefe die in diesem Beitrag gezeigt wurden  in Verbindung mit der LuPo Marke für Briefe die die 5 pf als LuPo Zuschlag erhalten haben. Es gibt auf allen den Briefen nicht ein Anzeichen einer Beförderung mit Strassenbahn. Da wie ja auch im Link zu lesen ist diese Beförderungsart als besondere Beförderungsart gilt und extra Porto verlangte muss dieser Dienst auf den Briefen kenntlich gemacht sein, damit hier eventuell auch Strafporto berechnet werden konnte. Dies ist in keinem einzigen Bief mit LuPo Marke passiert. Allein die Kenntnis des Schreibers, das es die Beförderungsart mit der Strassenbahn gibt, macht ja nicht automatisch jeden Brief der eine Zusatzfrankatuur trägt zum Strassenbahnbrief. Dies ist aber nur meine ganz nüchtern betrachtete auf den Fakten der Briefe basierende Meinung.

Gruß Bodo35
PS: Dennoch finde ich die Diskussion darüber sehr spannend und würde mich freuen, wenn es bei vielen Themen so gehen würde. So lebt ja auch nur ein Forum.
Sammelgebiete: Alle über die Monsun U-Boote und Funknachrichtenkarten aus eingeschlossenen Atlantik-Festungen. Desweiteren gute Kriegsgefangenenpost aus allen Gewahrsamsländern.

bommel02

Hallo,

bringt das Thema doch mal beim ARGE Treffen zur Sprache. Es gibt ARGE Mitglieder, die nicht in unserem Forum sind, vielleicht aber Hinweise darüber geben können.

Ich selbst habe mir gerade die Rundbriefe vorgenommen, bisher aber noch nichts gefunden. Die beiden von Leger eingestellten Briefe deuten, nach meiner Auffassung, schon darauf hin, dass der 2.Beleg ebenfalls mit der Straßenbahn befördert wurde, da beide Briefe zeitnah (November 42) verschickt wurden.

Vermutlich wird man es aber nicht klären können, da eben kein Hinweis auf den Briefen hinterlegt ist, dass diese mit der Straßenbahn befördert wurden.

Beste Grüße

Thomas
Nordafrika, XX,Festungen,Sturmgeschütz-Belege, RK-Belege

leger_de

Hallo Bodo35,
eines vorweg: Auch ich freue mich darüber, wie viel Leben tatsächlich noch im Forum steckt.  Vielleicht läßt sich das ja noch etwas ausdehnen ;-)

Zu Deiner Ausführung möchte ich folgende Sachen anmerken, die mir noch aufgefallen sind:
- Kein einziger der hier im Forum gezeigten oder mir bekannten Briefe, die den Stempel "Hamburg-Strassenbahnpost" tragen, hat einen zusätzlichen Vermerk, der auf diese Beförderung hinweist.
- Und das liegt auch in der Natur der Sache, denn der ortsansässige Absender ging ja zur Strassenbahnhaltestelle  und steckte den Brief da selbst in den an der Strassenbahn montierten Strassenbahn-Briefkasten. Damit hat der Absender ja selbst zwingend diesen Weg der Beförderung bzw. diesen Dienst gewählt und musste gar nicht darauf hinweisen, sondern lediglich die 5 RPf. zusätzlich frankieren. Abgestempelt und ggf. mit Strafporto versehen wurden diese Briefe ja erst nach Abholung der Briefe durch den Strassenbahn-Boten. Danach wurden die Briefe weiter behandelt, wie  jede normale, gebührenfreie Feldpostsendung Heimat-Front, die der Reichspost übergeben wurde. Diese Art der Beförderung kann dadurch ja grundsätzlich nur Heimat-Front vorkommen.
- Richtig ist natürlich, dass es trotzdem keinen direkten Hinweis / Nachweis auf diese Beförderungsart gibt. Somit bleibt halt die reine Vermutung von mir, die, wie von bommel02 auch festgestellt, durch die zuletzt gezeigten, aufeinander folgenden Briefe (Oberleutnant Zabel) etwas gestützt wird.
Ich bleibe am Ball :)
Beste Grüße
Leger_de
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Bodo35

Hallo Lerger_de,

auf den von dir gezeigten Briefen ist kein Vermerk des Absenders notwendig, da durch den Tagesstempel ja eindeutig die Beförderung mit Strassenbahn belegt wurde. Da sämtliche Strassenbahnpost durch die am Hauptbahnhof anliegende Poststelle für eingehende Strassenbahnpost abgefertigt und mit dem dazugehörigen Tagesstempel mit Strassenbahn Zusatz abgestempelt wurde, ist der Nachweis für die entstandene Gebühr erbracht. Eingehende Strassenbahnpost ohne Gebühr, wurde bereits dort das 1,5 fache an Strassenbahnporto also gerundet 8 pf. erhoben und vom Empfänger eingezogen. Bei der Strassenbahnpoststelle konnte nur die Post, der durch die Schaffner gelehrten Briefkästen abgeliefert werden. Daher sind alle anderen Briefe die nicht den Tagesstempel mit Strassenbahnvermerk tragenden auch nicht mit der Strassenbahn befördert worden. Sondern entweder in den normalen Briefkasten geworfen oder am Schalter eingeliefert worden. Nicht abstreitbar ist die Annahme,  dass der ein oder andere Brief für die Beförderung mit der Strassenbahnpost vorgesehenen sein könnte, aber eventuell durch vergessen des Einwurfs in den Strassenbahnpostkasten dann in den normal Postweg gegebenen worden.

Gruß Bodo35
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