Danke für Deine Antwort. Klare Hinweise für eine Beförderung mit Luftpost sehe ich auch nicht. Insofern habe ich den Beleg evtl. in der falschen Rubrik eingeordnet obwohl es sich ja um den Stempel vom Flughafen handelt. Eine Luftpostbeförderung lässt sich meiner Meinung nach aber auch nicht ausschliessen. Einen Inhalt gibt es nicht. Den Stempel halte ich jedoch für authentisch. Deshalb habe ich auch den Vergleichsstempel noch einmal gezeigt. Ich sehe den Stempel ganz minimal über den Brief gehen. Aber das wäre ja auch bei einem falschen Stempel möglich. Auch der Briefstempel kann ein Hinweis sein, dass der Beleg OK ist. Ich habe aber keine Infos zu diesem Lehrgang gefunden, d.h. wann und wo dieser stattfand. Das interessante für mich ist in diesem Fall die Verwendung der Volkssturm-Marke in Danzig, wenn auch möglicherweise nur aus Gefälligkeit. Vorausgesetzt natürlich, dass der Stempel keine Fälschung ist, was ich weiterhin annehme. Ich finde es auch gut, manchmal nicht ganz eindeutige Belege einzustellen, vielleicht findet sich ja auf diese Weise ein Vergleichsexemplar.
Der Flughafen-Stempel wurde auch schon hier diskutiert:
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LoginIm Anhang noch einmal der Stempel auf dem dort gezeigten Beleg.
Grüsse