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Durch Eilboten" und Schnellbriefe

Begonnen von Feldpost-Admin, 24. Juli 2007, 17:43:34

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Feldpost-Admin

In der Feldpostamtsblattverfügung Nr. 77/7939 wird nochmals darauf hingewiesen, daß durch Eilboten zuzustellende Sendungen nach dem Felde nicht angenommen werden dürfen, da dort keine Möglichkeit bestehe, sie durch Eilboten zuzustellen. Durch Briefkasten eingelieferte Sendungen dieser Art sollten mit dem Vermerk " Aus dem Briefkasten" zu versehen sein und keinen Klebezettel für Sendungen erhalten. An Hand von vorliegenden Belegen und wiederholter Aufforderung im Feldpostamtsblatt 43/1940 muß geschlossen werden, daß doch eine Menge solcher Sendungen angenommen wurde. Auch Dienstbriefe des OKW an Feldpostnummern mit Eilbotengebühr liegen vor.

Sendungen "Durch Eilboten" aus dem Felde nach der Heimat waren nicht verboten. Sie mußten nach Ankunft in der Heimatstadt mit Eilboten zugestellt werden, wenn sie mit 40 Rpf. Eilbotengebühr freigemacht waren.

Von Dienststellen der Kriegsmarine wurden "Schnellbriefe" an Feldpostnummern oder offene Anschriften verschickt. Die Umschläge haben einen roten Rand

Quelle: Handbuch Katalog Deutsche Feldpost 1937-1945
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