Ich möchte hier mal einen auf den ersten Blick recht unscheinbaren Empfängerabschnitt einer Feldpostanweisung vorstellen, der aber vielleicht eine Frage im Bereich der Feldpostzensur beantworten könnte: Wie wurde mit Bargeldbeträgen verfahren, die durch die Feldpostprüfstelle aus zensierten Feldpostbriefen entnommen wurden?
Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass diese Beträge entschädigungslos eingezogen wurden. Dass dies aber anscheinen nicht der Fall war, könnte dieser Überweisungsabschnitt belegen:
Empfängerabschnitt einer Feldpostanweisung vom 3.2.1945 über 20,- RM
Absender Dienststelle 13859 = Feldpostprüfstelle AOK 1
rs. Text: "Geldsendungen in Briefen sind verboten. Beifolgend RM 20,- aus einem Brief des Gefr. Ebeling, 09090. Feldpostprüfstelle"
Absender des Briefes bei 09090 = Gen. Kommando LXXXV. AK
Hatte ich bis dato noch nicht gesehen. Hat jemand ähnliche Dokumente, die diese Vermutung unterstützen?
Beste Grüße
Leger_de