Ab 24. November 1939 Gebührenfreiheit für Sendungen von deutschen Militärpersonen an ihre Angehörigen in der Schweiz und für Schweizer Militärpersonen an angehörige in Deutschland bei Namensgleichheit für Postkarten und Briefe bis 250 g. Ab 13. März 1942 Gebührenfreiheit von Militärpersonen an beliebige Personen.
Feldpostverkehr der deutschen Soldaten und der Schweizer in deutschen Einheiten oder Dienststellen
Etwa 1350 Schweizer, die meist illegale Grenzgänger waren, machten Dienst in verschiedenen Einheiten der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS. Geschlossene Schweizer Einheiten gab es nicht.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"