Telegrammverkehr ins Feld mit Zurückvermerk
Ich sammle seit längerer Zeit auch Telegramme ins Feld und Zurück. Jetzt habe ich ein Telegramm bekommen was mich diesen Dienst der Post insbesondere der Tätigkeit der Feldpost etwas näher betrachten lässt. Ausgang war für dieses Telegramm das Postamt Köln-Ehrenfeld und die Nachricht die in das Feld übermittelt werden sollte war die Geburt eines Sohnes, welches von der Schwägerin des Soldaten übermittelt wurde. Empfänger war der Gefreite Peter Halm bei der Feldpostnummer 02218 = 3. Schwadron Aufklärungs-Abteilung 341 der 16. Infanterie Division somit auch als Leitkennziffer in der Anschrift die 167= Feldpostamt 66 der 16. Infanterie Division über Brest Litowsk. Dieses Telegramm wurde an den Postleitstelle Breslau telegrafisch übermittelt, welches die Nachricht telegrafisch an die Feldpostsammelstelle Warschau weiterleitete. Von dort wurde die Sendung brieflich an dem Empfänger über das Feldpostamt 66 zugeleitet. Das Telegramm konnte den Empfänger aber nicht erreichen und so wurde das Telegramm mit dem handschriftlichen Zurück und nicht Zustellbar vermerk auf dem Umschlag wieder zurückgesendet. Da es sich aber nicht um einen normalen Brief, sondern um ein Telegramm handelt, wurde das Telegramm über die Armeebriefstelle 602 KNr. 303 geleitet, die in Warschau saß und das Telegramm als letzte Postdientsstelle telegrafisch aufgenommen hatte. Hier wurde es dann an die 3. Komp. weitergeleitet. In der Armeebriefstelle war diese Komp./Abteilung zuständig für die Bearbeitung der mit unvorschriftsmäßiger (offener, fehlerhafter, unzulässiger) Anschrift versehenen sowie der unanbringlichen und beschädigten Sendungen und Aufklärung falscher Fp-Nummer. Diese öffnete das Telegramm und überprüfte nochmal alle Angaben. Da diese augenscheinlich keine Fehler enthielten, setzte der Beamte der Armeebriefstelle auf den Inhalt den Vermerk “Nicht Zustellbar” und einen Zurück Stempel. Der Umschlag wurde dann mit zwei Verschlussmarken der Armeebriefstelle verschlossen und auf der Vorderseite das Absenderpostamt Köln-Ehrenfeld vermerkt. Zusätzlich wurde auf der Rückseite die Aufschrift Armeebriefstelle 303 gestrichen umso eine Fehlleitung zu vermeiden. Die Armeebriefstelle als letzte Postdienststelle hat sodann eine Unzustellbarkeitsmeldung zu erlassen. (FpAmtsBl. Nr.62/1940 Pkt.4) Das Telegramm musste dann bei der Postsammelstelle in diesem Fall der Armeebriefstelle abgelegt werden. Das Telegramm wurde wohl versehentlich an das Aufgabepostamt Köln-Ehrenfeld zurückgesandt. Was gegen die Vorschrift war.
Gruß
Bodo35