Geflogene Feldpost liegt vor - im Gegensatz zur Luftfeldpost - wenn Feldpostsendungen mit dem erforderlichen Luftpostporto durch die Lufthansa befördert wurden. Im innerdeutschen Verkehr und im Verkehr mit den besetzten Gebieten sind Belege von Einheiten bekannt, deren Standorte im Bereich von Flughäfen lagen, die von Fluglinien berührt wurden. Diese Feldpostbelege sind nur mit dem Luftpostzuschlag von 5 Rpf. (oder der entsprechenden Währung) frankiert, da ja der eigentliche Feldpostbrief gebührenfrei war.
Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"