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Aussereuropäischen Länder

Begonnen von Feldpost-Admin, 14. Januar 2008, 09:13:00

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Feldpost-Admin

Mit der Feldpost-Amtsblatt-Verfügung nr. 49/1941 vom 31. Mai 1941 wurde den Wehrmachtsangehörigen gestattet, an das "nichtfeindliche Ausland", auch an außereuropäische Länder, Feldpost-Sendungen zu schicken.

Gebührenfreiheit bestand zu außereuropäischen Ländern nicht. Die Sendungen mußten freigemacht werden wie die allgemeine Post ins Ausland. Es galten auch die gleichen Gewichts- und Päckchen- und Paket-Beschränkungen für die einzelnen Länder.

Quelle: Handbuch Katalog "Deutsche Feldpost 1937-1945"
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